Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutsche Version)

VENMATE GmbH („VENMATE“)

  1. Allgemeines und Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der VENMATE GmbH, Zionskirche 49, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des AG Charlottenburg unter HRB 258684 (nachfolgend: „VENMATE“), gelten in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung der von VENMATE über das Internet angebotenen Software- und Plattformlösung (nachfolgend: „VENMATE-Lösung“) als Software-as-a-Service (SaaS). 
    2. Die von VENMATE angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit VENMATE die „Parteien“). 
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden finden keine Anwendung. Kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande, gelten ausschließlich diese AGB. Das gilt auch dann, wenn VENMATE den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. 
    4. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
    1. Ein Vertrag (der „Vertrag“) zwischen den Parteien kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines individuellen Angebots (das „Angebot“) zustande. Diese ergänzenden AGB sind Bestandteil des Vertrages. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der VENMATE-Lösung zur Nutzung über das Internet.  
    2. Die Parteien konkretisieren in dem Angebot die vertraglich geschuldeten Leistungen der Parteien. Sie vereinbaren insbesondere den eingeräumten Nutzungsumfang und Module der VENMATE-Lösung, die sich aus der dem Angebot beigefügten Dienstebeschreibung ergeben (die VENMATE-Lösung nachfolgend im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang und der aktuellen Version die „Software“).
  3. Softwareüberlassung
    1. VENMATE stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages [und für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern] in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Die Software ist über folgende Webseite erreichbar https://app.venmate.net/auth/signin. 
    2. VENMATE richtet für die vereinbarte Anzahl an Nutzern Login-Accounts („Accounts“) ein und stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation zur Verfügung. Der Kunde benennt zudem einen Nutzer, der gegenüber anderen Nutzern mit besonderen Befugnissen ausgestattet werden soll. Diesem Nutzer richtet Venmate in seinem Account die Befugnis ein, Nutzer hinzuzufügen und zu löschen.
    3. VENMATE beseitigt nach Maßgabe technischer Möglichkeiten Fehler der Software. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software Abweichungen von den in der Dienstebeschreibung angegebenen Funktionen aufweist oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. 
    4. VENMATE wird, ohne dazu verpflichtet zu sein, die Software durch regelmäßige Updates aktualisieren und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage oder aus Gründen der IT-Sicherheit anpassen. VENMATE wird den Kunden über geplante Updates rechtzeitig informieren. Führt das Update zu einer wesentlichen Beeinträchtigtung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
    5. VENMATE macht keine Zusicherungen hinsichtlich des Erreichens bestimmter wirtschaftlicher Erfolge durch die Nutzung der Software. Die vereinbarte Leistung umfasst lediglich die Bereitstellung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang. 
  4. Nutzungsumfang und Nutzungsrechte 
    1. Die VENMATE-Lösung ist urheberrechtlich geschützt. Alleinige Inhaberin aller geistigen und gewerblichen Schutzrechte ist VENMATE. 
    2. VENMATE räumt dem Kunden einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Rechte zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang und für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. 
    3. Die Nutzung der Software erfolgt mittels Zugriff über einen Browser. Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht. 
    4. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal oder für ihn tätige Dritte nutzen. Eine weitergehende Nutzung,  Veränderung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Umgestaltung, Weitervermietung, Weitergabe, Dekompilierung oder ein Reverse Engineering der Software ist untersagt. 
  5. Pflichten des Kunden und der Nutzer
    1. Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Vereinbarungen mit den Personen, die in seinem Auftrag die Software nutzen (“Nutzer“) sicherzustellen, dass die Nutzung der VENMATE-Lösung stets im vertraglich vereinbarten Rahmen und in Übereinstimmung mit diesen AGB unter Berücksichtigung etwaiger zulässiger Änderungen erfolgt. Einen unberechtigten Zugriff auf die Software oder Zugangsdaten wird der Kunde VENMATE unverzüglich melden.
    2. Nutzer sind verpflichtet, ihnen übermittelte Zugangsdaten zu einem Account sicher aufzubewahren. Sie haben geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Software nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Dazu gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passwortes. Der Nutzer wird VENMATE einen unberechtigten Zugriff auf die Software oder Zugangsdaten unverzüglich melden. Er verpflichtet sich, die Software ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen AGB zu nutzen. Er hat in eigener Verantwortung regelmäßig Datensicherungen vorzunehmen. 
    3. Der Kunde verpflichtet sich, VENMATE unverzüglich zu informieren, wenn ein Nutzer das Unternehmen des Kunden verlässt bzw. seine Tätigkeit für den Kunden einstellt. VENMATE wird den Account dieses Nutzers umgehend sperren oder an einen neuen Nutzer übertragen. 
    4. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen und sicherzustellen, dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere wird er geeignete Vereinbarungen mit etwaigen Drittanbietern treffen, deren Softwarelösungen er nutzt.
  6. Support-Service und Verfügbarkeit der Software
    1. VENMATE hält für Anfragen von Kunden oder Nutzern zu Funktionen der Software sowie zur Beseitigung technischer Störungen einen Support-Service vor. Anfragen können per E-Mail support@ven-mate.com oder support@venmate.net gestellt werden. 
    2. VENMATE wird Kunden spätestens zwei Werktage vor einem geplanten Update über die bevorstehende Aktualisierung der Software per E-Mail informieren. Die Information umfasst den Inhalt des Updates, dessen Umfang sowie die voraussichtliche Dauer einer eventuellen Zugangsunterbrechung zur Software. 
    3. Der Kunde hat Störungen bzw. Unterbrechungen der Verfügbarkeit unverzüglich per E-Mail an support@ven-mate.com oder support@venmate.net zu melden. Eine Störungsmeldung und Störungsbehebung ist in den Servicezeiten von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet. 
    4. Soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart, beträgt die Verfügbarkeit der Software mindestens 98 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von VENMATE.
    5. Die Verfügbarkeit kann während eines Updates, einer Wartung oder Fehlerbehebung eingeschränkt oder unterbrochen sein. Geplante Wartungs- und Updatezeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von VENMATE im Rechenzentrum maßgeblich. 
    6. Schwerwiegende Störungen, bei denen die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software nicht möglich ist, wird VENMATE auch außerhalb der Servicezeiten spätestens innerhalb von 6 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung beheben, sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt. Sollte absehbar sein, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird VENMATE den Kunden unverzüglich darüber informieren und die voraussichtliche Dauer der Überschreitung mitteilen.
    7. Sonstige erhebliche Störungen, die eine Nutzung der Software lediglich einschränken, werden innerhalb der Servicezeiten binnen 48 Stunden behoben. Die Beseitigung unerheblicher Störungen, die lediglich unwesentliche Funktionen der Software betreffen, liegt im Ermessen von VENMATE.
    8. Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen VENMATE bleiben unberührt. 
  7. Gebühren und Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten die zwischen den Parteien im Angebot vereinbarten Gebühren und Zahlungsbedingungen. Alle von VENMATE ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben.
    2. Etwaige nach dem Vertrag geschuldete Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 
    3. VENMATE ist berechtigt, für Forderungsmanagement und Rechnungsstellung externe Dienstleister einzubinden.
  8. Preisanpassung 
    1. VENMATE behält sich vor, die Gebühren für die Nutzung der VENMATE-Lösungen anzupassen, um veränderte Kosten im Zusammenhang mit der Vertragsausführung (z.B. Personalkosten, Infrastruktur- und Betriebskosten, Aufwendungen für Compliance und Sicherheit, Marketing oder Vertrieb und andere Fremdkosten) nach billigem Ermessen an Kunden weiterzugeben. Eine solche Preisanpassung erfolgt frühestens drei Monate nach Vertragsschluss und einen Monat nach schriftlicher Mitteilung durch VENMATE an den Kunden. Dem Kunden steht in diesem Fall ab dem Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht zu. Er kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung, beenden. 
    2. VENMATE behält sich zudem generelle Preisanpassungen vor. Angepasste Preise gelten für Kunden ab dem Zeitpunkt der Verlängerung ihrer Vertragslaufzeit, sofern der jeweilige Kunde mindestens acht Wochen vor Beginn der verlängerten Vertragslaufzeit schriftlich über die Preisanpassung und die Rechtsfolgen informiert wurde und ihr nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, steht VENMATE das Sonderkündigungsrecht zu, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen, frühestens jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit, zu beenden.
  9. Änderungsvorbehalt
    1. Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei unvorhersehbaren Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Software oder der Produktions- und Marktgegebenheiten, kann VENMATE den Kunden eine Änderung dieser AGB unter Kenntlichmachung der wesentlichen Änderungen mitteilen, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist. 
    2. VENMATE teilt den Kunden die Änderung mindestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten schriftlich mit. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung widerspricht und VENMATE den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. 
    3. Änderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen abweichend von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
  10. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
    1. VENMATE gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und nicht mit Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Software für den Vertragszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen, die Nutzbarkeit und Gesamtfunktionalität der Software nicht einschränken, gelten nicht als Mängel.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, VENMATE auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 
  11. Haftung 
    1. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen. 
    2. VENMATE haftet unbeschränkt auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet VENMATE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (also einer Pflicht, die die Grundlage dieses Vertrages bildet, die entscheidend für dessen Abschluss war und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf; („Kardinalpflicht“)), allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 
    4. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen. VENMATE haftet insbesondere für den Verlust von gespeicherten Ergebnissen nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Ergebnisse mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Der Kunde ist allein verantwortlich für die regelmäßige und vollständige Datensicherung und hat diese selbst oder durch Dritte durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber VENMATE schriftlich anzuzeigen.
    6. Diese Haftungsregelung ist abschließend. Sie gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Sie gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VENMATE, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Haftungsregelungen des Produkthaftungsgesetzes werden nicht berührt.
  12. Vertragswidrige Nutzung; Freistellung
    1. Für jeden Fall einer vertragswidrigen oder unberechtigten Nutzung der Software oder Ergebnisse im Verantwortungsbereich des Kunden ist VENMATE berechtigt, vom Kunden (i) den Ersatz des dadurch entstandenen Schadens in voller Höhe zu verlangen sowie (ii) die Freistellung auf erstes Anfordern von etwaigen Ansprüchen Dritter zu verlangen.
    2. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat oder ein geringerer Schaden vorliegt. 
    3. VENMATE ist berechtigt, weitergehende Schäden geltend zu machen.
  13. Verjährung
    1. Sowohl Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sach-, oder Rechtsmängeln, als auch sonstige Ansprüche des Kunden, die auf einer Vertragspflichtverletzung beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn (i) eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht wird, sowie (ii) Schäden geltend gemacht werden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
    2. Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt ist.
  14. Aufrechnung, Zurückbehaltung; Minderung
    1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/ oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber VENMATE nur, wenn sein jeweiliger Gegenanspruch unbestritten ist, rechtskräftig festgestellt oder von VENMATE anerkannt wurde. 
    2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  15. Laufzeit, Kündigung und Beendigung
    1. Die Laufzeit des Vertrages wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. 
    2. Sofern nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
    3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
    4. VENMATE wird etwaige auf seinen Servern gespeicherten Ergebnisse des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertrages löschen.
  16. Vertraulichkeit
    1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden und bereits gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet und über die Beendigung dieses Vertrages hinaus geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von VENMATE.
    2. Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
      1. die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
      2. die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
      3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. 
    3. Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.
    4. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter, Auftragnehmer oder etwaige Personen, die auf ihre Veranlassung Zugang zu der Software erhalten zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Dritten Personen vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
  17. Datenschutz
    1. Die Parteien behandeln personenbezogene Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag.
  18. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. 
    2. Wenn diese AGB sich auf eine schriftliche Form oder Mitteilung beziehen, genügt jeweils auch der Versand einer E-Mail.
    3. Der Vertrag zwischen den Parteien sowie diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB einschließlich deren Wirksamkeit ist der Sitz von VENMATE in Berlin.

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Terms and Conditions (English Version)

VENMATE GmbH (“VENMATE”)

  1. General Provisions and Scope of Application
    These General Terms and Conditions (“GTC”) of VENMATE GmbH, Zionskirche 49, 10119 Berlin, registered in the commercial register of AG Charlottenburg under HRB 258684 (hereinafter “VENMATE”), apply to the provision and use of the software and platform solution offered by VENMATE via the internet (hereinafter “VENMATE Solution”) as Software-as-a-Service (SaaS).
    The services offered by VENMATE are exclusively for business customers as defined by § 14 BGB (hereinafter “Customer”, together with VENMATE, the “Parties”).
    The general terms and conditions of a Customer do not apply. If a contract is concluded between the Parties, only these GTC shall apply. This also applies if VENMATE does not expressly object to the Customer’s general terms and conditions or provides services unconditionally with knowledge of terms that contradict or deviate from these GTC.
    Any amendments or additions to these GTC require written form, including amendments to this clause.
  2. Contract Conclusion and Subject Matter
    A contract (the “Contract”) between the Parties is concluded by mutual signing of an individual offer (the “Offer”). These supplementary GTC are part of the contract. The subject of the contract is the provision of the VENMATE Solution for use over the internet.

    The Parties specify the contractually owed services in the Offer, particularly the granted usage scope and modules of the VENMATE Solution, as derived from the service description attached to the Offer (hereinafter the “Software” as per the contractually agreed scope and current version).
  3. Provision of Software
    VENMATE provides the Software to the Customer for the contract duration [and for the contractually agreed number of authorized users] in its latest version over the internet for a fee. The Software is accessible at https://app.venmate.net/auth/signin.

    VENMATE sets up login accounts (“Accounts”) for the agreed number of users and provides the Customer with a user manual after the contract is concluded. The Customer designates a user with special permissions. VENMATE grants this user the ability to add or delete users within their Account.

    VENMATE corrects Software errors based on technical capabilities. An error exists when the Software deviates from the functions specified in the service description or does not work properly in other ways, making the Software’s use impossible or limited.

    VENMATE will, without obligation, update the Software regularly, especially for legal changes or IT security reasons. VENMATE will inform the Customer about planned updates in a timely manner. If an update significantly affects the Customer’s interests, they have a special termination right.

    VENMATE makes no guarantees regarding specific economic successes through the use of the Software. The agreed service only includes providing the Software as specified in the contract.
  4. Scope of Use and Usage Rights
    The VENMATE Solution is copyright-protected, and VENMATE holds all intellectual and industrial property rights.

    VENMATE grants the Customer simple, non-transferable, non-sublicensable rights to use the Software within the contractually agreed scope and for the agreed purpose, limited to the contract term.

    The Software is accessed via a browser; no physical transfer of the Software occurs.

    The Customer may use the Software only within their business operations and through their personnel or third parties working on their behalf. Further use, modification, duplication, redistribution, rental, or reverse engineering of the Software is prohibited.
  5. Customer and User Obligations
    The Customer must ensure that any person using the Software on their behalf (“Users”) adheres to these GTC and permissible changes. The Customer must immediately report any unauthorized access to the Software or access credentials to VENMATE.

    Users are required to store their account credentials securely and take precautions to prevent unauthorized access, including using secure passwords. The User must immediately report any unauthorized access to the Software to VENMATE. The User is obligated to use the Software only according to these GTC and is responsible for regular data backups.

    The Customer must inform VENMATE if a User leaves their organization or ceases work for them. VENMATE will promptly deactivate or reassign the User’s Account.

    The Customer is responsible for ensuring that the Software is used legally and does not infringe on third-party rights, including arranging agreements with third-party software providers used.
  6. Support Service and Software Availability
    VENMATE offers support for Customer or User inquiries about Software functions and technical issues. Inquiries can be submitted via email to support@ven-mate.com or support@venmate.net.

    VENMATE will inform the Customer of planned software updates via email at least two business days in advance. This notice includes the update’s content, scope, and any anticipated downtime.

    The Customer should report availability issues promptly via email to support@ven-mate.com or support@venmate.net. Disturbances or interruptions are resolved during service hours, Monday to Friday (excluding holidays) from 9:00 a.m. to 6:00 p.m.

    Unless otherwise agreed, Software availability is at least 98% per month at the transfer point. The transfer point is VENMATE’s data center’s router exit.

    Availability may be reduced during updates, maintenance, or error correction. Planned maintenance and update periods, along with downtimes that meet resolution times, are considered available Software times. Minor disturbances are not included in the availability calculation. VENMATE’s measurement instruments at its data center determine availability.

    VENMATE will correct severe issues affecting the Software or a main function within 6 hours of notification, if reported within service hours. VENMATE will notify the Customer if resolution takes longer.

    Other significant issues restricting Software use will be resolved within 48 hours during service hours. Resolution of minor issues affecting non-essential functions is at VENMATE’s discretion.
  7. Fees and Payment Terms
    The fees and payment terms agreed upon in the Offer apply. All prices are net, plus applicable taxes. Any contractual payments are due within 14 days of invoicing. VENMATE may engage external service providers for invoicing and debt management.
  8. Price Adjustment
    VENMATE reserves the right to adjust fees to account for changing costs associated with contract execution (e.g., personnel costs, infrastructure, compliance, security, marketing, or other expenses). Price adjustments occur no earlier than three months after the contract start and one month after written notification to the Customer. The Customer may terminate the contract with two weeks’ notice, effective upon the price adjustment date.
  9. Right to Amend Terms
    VENMATE may change these GTC for significant reasons (e.g., unforeseeable legal changes or shifts in case law or market conditions) if the change is reasonable for the Customer.

    VENMATE will inform the Customer of any changes at least one month before the intended effective date. The revised GTC will be deemed accepted if the Customer does not object within a month of notification, and VENMATE has informed them of this consequence.
  10. Warranty for Material and Legal Defects
    VENMATE ensures the Software conforms to the agreed performance scope without material or legal defects (“Defects”) that substantially impair its suitability for the contract purpose. Minor impairments that do not restrict usability are not considered defects.

    The Customer must promptly report any defects to VENMATE in writing.
  11. Liability
    VENMATE’s no-fault liability under § 536 a Abs. 1 BGB for existing Software defects at the contract’s start is excluded.

    VENMATE is fully liable for damages in cases of intent, gross negligence, or injury to life, body, or health. In cases of slight negligence, VENMATE is only liable for breaches of essential contractual obligations (“cardinal duties”), limited to foreseeable, contract-typical damage.